Die Physiotherapie zählt zu den Heilmitteln. Wird sie ärztlich verordnet und von einem Physiotherapeuten durchgeführt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Versicherung. Bei Erkrankungen mit voraussichtlich kurzfristigem Verlauf ist eine Verordnung von 6 bis 10 Behandlungen möglich, bei Erkrankungen mit voraussichtlich längerfristigem Verlauf sogar 12, 18 oder 30 Behandlungen.
Patienten müssen zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro pro Rezept selbst tragen. Wie bei anderen Verordnungen auch gilt hier eine Gesamt-Zuzahlungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen pro Jahr bei chronisch Kranken und zwei Prozent bei allen anderen (§ 62 Abs. 1 Satz 2 des Sozialgesetzbuch V). Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist bei einer Heilmittelbehandlung grundsätzlich keine Zuzahlung erforderlich.
Die Zulassung unserer Praxis und dem breitgefächerten Therapieangebot gilt für alle gesetzlichen und privaten Krankenkasse, sowie Berufsgenossenschaften.
Bitte informieren Sie sich als Versicherungsnehmer einer privaten Krankenkasse vorab über die Leistung der Kasse. Unsere therapeutischen Behandlungen erfolgen nach aktuellen Honorarsätzen, welche unabhängig von der Höhe der Erstattung zu begleichen sind.
Die Preise für unsere Anwendungen sowie für unsere Sport- Und Gesundheitskurse können Sie hier bequem als PDF-Dokumente herunterladen.