Rechtsgrundlagen für die Basisschutzmaßnahmen, die derzeit in bestimmten Bereichen gelten, sind die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Infektionsschutzgesetz des Bundes, hier insbesondere § 28b.
Maskenpflicht in medizinischen Bereichen
Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher müssen in folgenden Bereichen eine FFP2-Maske tragen:
- In Arzt- und Zahnarztpraxen,
- in psychotherapeutischen Praxen,
- in physiotherapeutischen Praxen,
- in den Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe